Mülheim an der Ruhr
Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen.
Gehweg in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freihalten. Auf Straßen ohne Gehweg einen entsprechend breiten Streifen an der Seite der Fahrbahn begehbar machen. Bei verkehrsberuhigt ausgebauten Straßen ohne sichtbare Trennung gilt ein 1,50 m breiter Streifen vor den Anliegergrundstücken als Gehweg.
Bei Glätte Gehwege mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen bestreuen. Salz und andere umweltgefährdende auftauende Stoffe sind auf Gehwegen grundsätzlich verboten, erlaubt nur an gefährlichen Stellen wie Treppen, Passagen, Brückenauf- und Brückenabgängen oder Gefällstrecken sowie bei außergewöhnlichen Wetterverhältnissen wie Eisregen. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden, salzhaltiger Schnee darf dort nicht abgelagert werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs-, Winterdienst- und Gebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.3.2004, in der Fassung der 25. Änderungssatzung vom 18.12.2025, gültig ab 1.1.2026
