Groß-Gerau
Räumen und Streuen von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich.
Gehwege und Überwege so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, dazu je Hausgrundstück einen mindestens 1,25 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Eingang. Bei Eisglätte Bürgersteige in voller Breite, Überwege 2 m breit abstumpfen.
Vor allem Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material streuen. Salz nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneereste.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung vom 31.03.1992, zuletzt geändert am 31.08.2010
Rüsselsheim am Main
Räumen und Streuen von 7 bis 20 Uhr unverzüglich, wenn notwendig auch mehrfach, nicht während anhaltend starken Schneefalls.
Auf Gehwegen mindestens einen 1 m breiten Streifen räumen, je Hausgrundstück einen 1 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Eingang. Bei Glätte Gehwege, Überwege und Zugänge mindestens 1,50 m breit streuen.
Mit Sand, Splitt, Granulat oder ähnlich abstumpfenden Materialien streuen, ohne für Haustiere, Pflanzen oder Straßen schädliche Bestandteile. Streusalz nur, wenn die Glätte bei besonderer Witterung wie Blitzeis oder in besonders gefährdeten Bereichen nicht anders zu beseitigen ist.
Den Winterdienst auf Geh- und Überwegen tragen stets die Anlieger, auch in Straßen, die die Stadt reinigt. An Haltestellen Gehwege so räumen und streuen, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 04.12.2025, zuletzt geändert am 25.06.2026