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Gebiet · Sachsen

Reinigungsfirmen in Meißen · Radebeul

Meißen · Radebeul · Riesa · Coswig · Großenhain

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Meißen, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Meißen?

Montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls räumen, bei Glätte unverzüglich streuen, bei Bedarf wiederholt. Schneefall oder Glätte nach 20 Uhr bis 7 Uhr des folgenden Tages, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr beseitigen.

Räum- und Streupflicht

Meißen

Montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls räumen, bei Glätte unverzüglich streuen, bei Bedarf wiederholt. Schneefall oder Glätte nach 20 Uhr bis 7 Uhr des folgenden Tages, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr beseitigen.

Gehwege so breit räumen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, bei Eisglätte in voller Breite abstumpfen. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mindestens 1,25 m breit räumen.

Vor allem mit Sand, Splitt oder ähnlichem Material streuen. Salz nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneereste, nie auf Betonbelägen. Rückstände nach der Winterperiode, spätestens bis zum 15.04. beseitigen.

Bei einseitigem Gehweg räumen die Anlieger und Hinteranlieger der Gehwegseite, im Wechsel von Woche zu Woche. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 27.11.2024

Radebeul

Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Bei Bedarf gilt die Pflicht tagsüber bis 20 Uhr.

Gehwege mindestens 1,20 m breit räumen und bei Glätte streuen. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn möglichst 1,20 m breit freihalten. Ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen der Fahrbahn entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.

Mit Sand, Splitt oder ähnlichem Material streuen, keine Asche. Salz ist grundsätzlich untersagt, nur ausnahmsweise bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brücken oder starkem Gefälle. Rückstände spätestens nach Ende der Wintersaison beseitigen.

Bei hintereinanderliegenden Grundstücken sind die Eigentümer abwechselnd pflichtig, die Pflicht wechselt monatlich. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßen- und Gehwegreinigungssatzung vom 22.07.2021

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