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Gebiet · Schleswig-Holstein

Reinigungsfirmen in Pinneberg · Elmshorn

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Pinneberg, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Pinneberg?

Werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich und so oft wie erforderlich beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte am folgenden Tag bis 7 Uhr (werktags) bzw. 9 Uhr (sonn- und feiertags).

Räum- und Streupflicht

Pinneberg

Werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich und so oft wie erforderlich beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte am folgenden Tag bis 7 Uhr (werktags) bzw. 9 Uhr (sonn- und feiertags).

In der Frontlänge des Grundstücks Gehwege mindestens 1,00 m, gemeinsame Geh- und Radwege mindestens 1,20 m breit räumen und bei Glätte streuen; ohne Gehweg den begehbaren Seitenstreifen mindestens 1,00 m breit. Radwege mindestens 1,00 m, bei Gegenverkehr 1,40 m breit.

Auf Geh- und Radwegen abstumpfende Stoffe wie Sand, Granulat oder Streukiesel verwenden. Streusalz und andere Taumittel grundsätzlich nicht gestattet, nur bei Ausnahmewetterlagen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und Bushaltestellen; nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.

In Fußgängerstraßen einen 1,40 m breiten Streifen am Gebäude, in Straßen mit niveaugleicher Mischfläche mindestens 1,40 m am Fahrbahnrand räumen und streuen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 511 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 05.11.2025

Elmshorn

Werktags von 7:30 Uhr, sonn- und feiertags von 8:30 Uhr bis 20 Uhr fallenden Schnee und Glätte unverzüglich, so oft wie nötig, beseitigen; danach werktags bis 7:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr des folgenden Tages räumen.

Geh- und Radweg mindestens 1,50 m breit von Schnee und Glätte freihalten; bei bis zu 1,50 m breiten Gehwegen Schnee und Eis notfalls ganz aus dem Verkehrsraum entfernen.

Salz und andere Auftaumittel auf Geh- und Radwegen grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei Eisregen oder an Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen, Brücken, Auf- und Abgängen sowie Gefälle- oder Steigungsstrecken; bevorzugt Sand oder ähnlich abstumpfendes Material streuen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 28.06.2011, zuletzt geändert am 20.12.2024 (Lesefassung)

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