Alle Betriebe geprüft, Nachweise liegen vor

Geprüfte Betriebe in Baden-Württemberg

Tipp für Privatkunden

20 % der Arbeitskosten können Sie direkt von Ihrer Steuer abziehen (§ 35a EStG). Dafür bezahlen Sie die Rechnung per Überweisung und geben sie in Ihrer Steuererklärung an.

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