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Stadt · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Düsseldorf

Hier stehen alle geprüften Partner der ganzen Stadt.

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Schreiben Sie Ihren Auftrag trotzdem aus - wir kümmern uns selbst darum und suchen Ihnen jemanden.

Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Düsseldorf, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Düsseldorf?

Schnee und Glätte, die zwischen 7 und 20 Uhr entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte müssen am folgenden Werktag bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr beseitigt sein.

Räum- und Streupflicht

Düsseldorf

Schnee und Glätte, die zwischen 7 und 20 Uhr entstehen, sind unverzüglich zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte müssen am folgenden Werktag bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr beseitigt sein.

Gehweg auf 1 m Breite von Schnee freihalten, ohne getrennten Gehweg beide Straßenseiten in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens 1 m. An Haltestellen und Zugängen zu Depotcontainern zusätzlich die Zugänge zur Bordsteinkante freihalten und bei Glätte bestreuen.

Streusalz auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, erlaubt nur an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen sowie starken Gefälle- oder Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder auftauenden Materialien bestreut werden, ebenso wenig darf damit vermischter Schnee dort gelagert werden.

Wer die winterliche Räum- und Streupflicht zwischen 7 und 20 Uhr nicht unverzüglich erfüllt, handelt ordnungswidrig; jede Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen vom 13.12.1991, redaktioneller Stand Januar 2026