← Zurück zum Bundesland

Gebiet · Baden-Württemberg

Reinigungsfirmen in Göppingen · Geislingen an der Steige

Göppingen · Geislingen an der Steige · Eislingen/Fils · Ebersbach an der Fils · Uhingen

Hier ist noch kein Partner

Schreiben Sie Ihren Auftrag trotzdem aus - wir kümmern uns selbst darum und suchen Ihnen jemanden.

Dieses Gebiet ist noch frei.

Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Göppingen, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Göppingen?

Werktags vor dem allgemeinen Berufsverkehr, spätestens bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 21 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Göppingen

Werktags vor dem allgemeinen Berufsverkehr, spätestens bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 21 Uhr.

Gehweg so breit räumen und streuen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, in der Regel mindestens 1 m, ohne Gehweg eine 1 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.

Streuen mit Sand, Splitt oder Asche. Auftauende Streumittel sind verboten, ausnahmsweise erlaubt auf Staffelwegen und an Steilstrecken, dann nur im unbedingt notwendigen Maß.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflicht-Satzung vom 21.12.1989, zuletzt geändert am 11.10.2001

Geislingen an der Steige

Montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 21 Uhr.

Gehweg so breit räumen und streuen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, in der Regel mindestens 1 m, ohne Gehweg eine 1 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.

Streuen in der Regel mit Sand, Splitt oder Asche.

Verstöße können mit einer Geldbuße von 5 bis 500 Euro geahndet werden, bei Fahrlässigkeit mit höchstens 250 Euro.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflicht-Satzung, beschlossen am 20.12.2006

Auch in der Nähe

In diesem Umkreis ist noch kein Betrieb dabei. Stellen Sie den Umkreis größer oder schreiben Sie Ihren Auftrag aus.

Dein Betrieb hier

Dieses Gebiet ist noch frei.

Mitgliedschaft kostenlos, ein Gebiet inklusive. Keine Provision vom Auftrag.