Annaberg-Buchholz
Gehwege werktags bis 7 Uhr, samstags, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen und streuen. Bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen.
In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang räumen.
Vor allem mit Sand, Splitt und zugelassenem abstumpfendem Material streuen. Salz nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneereste; Rückstände spätestens nach der Frostperiode entfernen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 28.10.2010
Marienberg
Nach Schneefall über Nacht werktags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen. Bei Bedarf mehrmals am Tag räumen oder streuen.
Gehwege mindestens 1,00 m breit freihalten, schmalere ganz; ohne ausgebauten Gehweg einen ausreichend breiten Streifen neben der Fahrbahn. Fußgängerüberwege an Einmündungen und Kreuzungen sowie Straßeneinläufe von Schnee und Eis freihalten.
Mit abstumpfendem Material wie Sand oder Splitt streuen, Tausalz nur in Ausnahmefällen. Schädliche Chemikalien oder Asche zum Abstumpfen zu verwenden, ist ordnungswidrig.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen vom 27.04.1998, Fassung vom 01.10.2001