Suhl
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigen. Nach 20 Uhr Entstandenes werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.
Gehwege in der für die Nutzung erforderlichen Breite räumen und streuen (1,50 m, soweit der Gehweg breiter ist), ebenso Zugänge zu Überwegen, zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang. Schnee und Eis von Privatgrundstücken nicht auf Gehwege und Fahrbahnen bringen.
Abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einsetzen, Eis abstumpfen oder aufhacken und beseitigen.
Winterdienstzeitraum ist September bis einschließlich Mai. Bei einseitigem Gehweg sind in Zeiträumen, die in einem Jahr mit gerader Jahreszahl beginnen, die Anlieger am Gehweg zuständig, sonst die der gegenüberliegenden Straßenseite.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 30.11.2016 in der Fassung vom 24.05.2024
Meiningen
Räumen und Streuen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich.
Gehwege und Zugänge zu Überwegen so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mindestens 1,25 m breit. Bei Eisglätte Bürgersteige grundsätzlich in voller Breite und Tiefe abstumpfen, Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen 1,5 m breit.
Vorrangig Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material streuen, grundsätzlich keine Asche. Salz nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneereste, Rückstände nach dem Auftauen sofort beseitigen.
In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Kann Schnee nicht außerhalb des Verkehrsraums gelagert werden, ihn am Gehwegrand ablagern.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung vom 17.04.2003 in der Fassung der 1. Änderung vom 15.07.2009