Rudolstadt
Räumen und Streuen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich.
Gehwege und Zugänge zu Überwegen so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mindestens 1,25 m breit. Bei Eisglätte Gehwege und Zugänge mindestens 1,50 m breit abstumpfen, schmalere Gehwege ganz.
Vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material streuen, keine aggressiven Substanzen. Streusalz nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneereste, Rückstände nach dem Auftauen sofort beseitigen; Baumscheiben und begrünte Flächen nicht salzen.
Schnee und Eis von Grundstücken nicht auf Straße oder Gehweg schaffen. Bei einseitigem Gehweg sind in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger der Gehwegseite zuständig, in Jahren mit ungerader Endziffer die der gegenüberliegenden Straßenseite.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 20.08.2008, geändert am 21.06.2016
Saalfeld/Saale
Räumen und Streuen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich.
Gehwege und Zugänge zu Überwegen so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, ohne Gehweg einen 1,5 m breiten Streifen entlang der Grundstücksgrenze. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mindestens 1,5 m breit räumen.
Bei Eisglätte Bürgersteige grundsätzlich in voller Breite und Tiefe abstumpfen, Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen 1,5 m breit. Straßenbegleitgrün nicht mit Salz oder anderen auftauenden Mitteln bestreuen und dort keinen salzhaltigen Schnee lagern.
Bei einseitigem Gehweg sind in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger der Gehwegseite zuständig, in Jahren mit ungerader Endziffer die der gegenüberliegenden Straßenseite.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 22.11.2024