Gera
Räumen und Streuen von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich. Nach 20 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr des folgenden Tages.
Gehwege unverzüglich so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, bei Eisglätte grundsätzlich in voller Breite abstumpfen. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mindestens 1,50 m breit räumen.
Nur Sand, Splitt und ähnliche abstumpfende Materialien mit höchstens 5 mm Körnung. Salz nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneerückstände, die Rückstände nach dem Auftauen sofort beseitigen.
In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung, Stand 04.10.2011
Altenburg
Werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr, Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls räumen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr des folgenden Tages.
Gehwege 80 cm breit räumen und streuen, Gehwege bis 80 cm Breite ganz, auch im Bereich angrenzender Fußgängerüberwege bis an den Fahrbahnrand.
Schnee auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehwegs neben der geräumten Fläche lagern, wenn das nicht geht am äußersten Fahrbahnrand. Soweit möglich in Vorgärten ablagern.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Straßensicherungssatzung vom 30.09.1997, zuletzt geändert am 28.09.2011