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Gebiet · Thüringen

Reinigungsfirmen in Gera · Altenburg

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✓ Geprüfter Partner

Privadi Halle

Halle (Saale) · 06108

Der Betrieb, aus dem Privadi entstanden ist. Glas- und Gebäudereinigung in Halle und Umgebung, seit 2010.

  • Glasreinigung
  • Hausreinigung
  • Unterhaltsreinigung
  • Grünpflege
  • Winterdienst

Arbeitet auch in: Halle, Mansfeld · Sangerhausen, Dessau-Roßlau · Bitterfeld-Wolfen, Weißenfels · Stößen, Börde-Hakel · Bernburg, Magdeburg, Wernigerode · Halberstadt, Delitzsch · Eilenburg, Leipzig, Grimma · Wurzen, Gera · Altenburg, Rudolstadt · Saalfeld/Saale, Jena · Apolda, Nordhausen · Heilbad Heiligenstadt

Tipp für Privatkunden

20 % der Arbeitskosten können Sie direkt von Ihrer Steuer abziehen (§ 35a EStG). Dafür bezahlen Sie die Rechnung per Überweisung und geben sie in Ihrer Steuererklärung an.

Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Gera, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Gera?

Räumen und Streuen von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich. Nach 20 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr des folgenden Tages.

Räum- und Streupflicht

Gera

Räumen und Streuen von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich. Nach 20 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege unverzüglich so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, bei Eisglätte grundsätzlich in voller Breite abstumpfen. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mindestens 1,50 m breit räumen.

Nur Sand, Splitt und ähnliche abstumpfende Materialien mit höchstens 5 mm Körnung. Salz nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneerückstände, die Rückstände nach dem Auftauen sofort beseitigen.

In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung, Stand 04.10.2011

Altenburg

Werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr, Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls räumen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege 80 cm breit räumen und streuen, Gehwege bis 80 cm Breite ganz, auch im Bereich angrenzender Fußgängerüberwege bis an den Fahrbahnrand.

Schnee auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehwegs neben der geräumten Fläche lagern, wenn das nicht geht am äußersten Fahrbahnrand. Soweit möglich in Vorgärten ablagern.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Straßensicherungssatzung vom 30.09.1997, zuletzt geändert am 28.09.2011

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