Rendsburg
Von 8 bis 20 Uhr Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls entfernen und Glatteis so oft wie nötig unverzüglich beseitigen; nach 20 Uhr fallenden Schnee oder entstehendes Glatteis bis 8 Uhr des folgenden Tages.
Gehweg, soweit die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, auf 1,50 m Breite von Schnee freihalten und bei Glätte streuen.
Bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen streuen; reines Auftausalz auf Gehwegen ist verboten.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung vom 17.12.2012, zuletzt geändert durch II. Nachtragssatzung vom 17.12.2020
Eckernförde
Von 8 bis 20 Uhr fallenden Schnee und entstehende Glätte unverzüglich beseitigen; danach bis 8 Uhr des folgenden Tages.
Gehweg mindestens 1,00 m breit von Schnee und Eis freihalten; in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen mindestens 1,00 m breiten Streifen in der Frontlänge des Grundstücks räumen und streuen.
Grundsätzlich mit abstumpfenden Stoffen streuen; Salz oder andere Auftaumittel nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen erlaubt. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2021, in Kraft seit 01.01.2022