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Gebiet · Schleswig-Holstein

Reinigungsfirmen in Rendsburg · Eckernförde

Rendsburg · Eckernförde · Büdelsdorf · Nortorf · Altenhof

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Rendsburg, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Rendsburg?

Von 8 bis 20 Uhr Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls entfernen und Glatteis so oft wie nötig unverzüglich beseitigen; nach 20 Uhr fallenden Schnee oder entstehendes Glatteis bis 8 Uhr des folgenden Tages.

Räum- und Streupflicht

Rendsburg

Von 8 bis 20 Uhr Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls entfernen und Glatteis so oft wie nötig unverzüglich beseitigen; nach 20 Uhr fallenden Schnee oder entstehendes Glatteis bis 8 Uhr des folgenden Tages.

Gehweg, soweit die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, auf 1,50 m Breite von Schnee freihalten und bei Glätte streuen.

Bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen streuen; reines Auftausalz auf Gehwegen ist verboten.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung vom 17.12.2012, zuletzt geändert durch II. Nachtragssatzung vom 17.12.2020

Eckernförde

Von 8 bis 20 Uhr fallenden Schnee und entstehende Glätte unverzüglich beseitigen; danach bis 8 Uhr des folgenden Tages.

Gehweg mindestens 1,00 m breit von Schnee und Eis freihalten; in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen mindestens 1,00 m breiten Streifen in der Frontlänge des Grundstücks räumen und streuen.

Grundsätzlich mit abstumpfenden Stoffen streuen; Salz oder andere Auftaumittel nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen erlaubt. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2021, in Kraft seit 01.01.2022

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