← Zurück zum Bundesland

Gebiet · Schleswig-Holstein

Reinigungsfirmen in Norderstedt · Bad Oldesloe

Norderstedt · Bad Oldesloe · Bad Segeberg · Kaltenkirchen · Bargteheide

Hier ist noch kein Partner

Schreiben Sie Ihren Auftrag trotzdem aus - wir kümmern uns selbst darum und suchen Ihnen jemanden.

Dieses Gebiet ist noch frei.

Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Norderstedt, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Norderstedt?

Werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr Schnee und Glätte auf Geh- und Radwegen unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte entfernen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte am folgenden Tag bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Norderstedt

Werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr Schnee und Glätte auf Geh- und Radwegen unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte entfernen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte am folgenden Tag bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Geh- und Radwege in der Frontlänge des Grundstücks in einer Gesamtbreite von mindestens 1,50 m von Schnee freihalten und bei Glätte streuen, auch Fußgängerüberwege. An Haltestellen einen gefahrlosen Zu- und Abgang sichern.

Grundsätzlich mit abstumpfenden Stoffen streuen, wenn nötig wiederholt. Salz und andere Auftaumittel nur bei Ausnahmewetterlagen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starken Gefälle- oder Steigungsstrecken; nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.

Die Pflicht gilt in den Straßen der Anlagen 1 und 2 der Satzung, in Straßen der Anlage 2 für Gehwege, begehbare Seitenstreifen und Fußgängerstraßen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 01.12.1979 unter Berücksichtigung der 1. bis 18. Nachtragssatzung (in Kraft 18.12.2025)

Bad Oldesloe

Von 7 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege in der Frontlänge des Grundstücks 1,50 m breit von Schnee freihalten. In Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen und wo kein Gehweg ist, einen 1,50 m breiten Streifen entlang der Grundstücksgrenze räumen und streuen.

Salz und andere Auftaumittel grundsätzlich nicht verwenden; erlaubt nur bei Ausnahmewetterlagen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Bushaltestellen und starken Gefälle- oder Steigungsstrecken. Nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.

In den in Anlage 1 der Satzung aufgeführten Straßen übernimmt die Stadt den Winterdienst auf Fahrbahnen, Nebenflächen und Radwegen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 01.12.2011, zuletzt geändert am 17.12.2019 (Lesefassung Stand 1/2020)

Auch in der Nähe

In diesem Umkreis ist noch kein Betrieb dabei. Stellen Sie den Umkreis größer oder schreiben Sie Ihren Auftrag aus.

Dein Betrieb hier

Dieses Gebiet ist noch frei.

Mitgliedschaft kostenlos, ein Gebiet inklusive. Keine Provision vom Auftrag.