← Zurück zum Bundesland

Gebiet · Schleswig-Holstein

Reinigungsfirmen in Heide · Husum

Heide · Husum · Niebüll · Bredstedt · Wyk auf Föhr

Hier ist noch kein Partner

Schreiben Sie Ihren Auftrag trotzdem aus - wir kümmern uns selbst darum und suchen Ihnen jemanden.

Dieses Gebiet ist noch frei.

Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Heide, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Heide?

Montags bis freitags 7 bis 20 Uhr, samstags 8 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr: Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls entfernen, Glatteis so oft wie erforderlich beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandenes Glatteis bis zu diesen Morgenzeiten des folgenden Tages.

Räum- und Streupflicht

Heide

Montags bis freitags 7 bis 20 Uhr, samstags 8 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr: Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls entfernen, Glatteis so oft wie erforderlich beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandenes Glatteis bis zu diesen Morgenzeiten des folgenden Tages.

Geh- und Radwege in der Frontlänge des Grundstücks soweit möglich mindestens 1,50 m breit von Schnee und Eis freihalten und bei Glätte streuen. Ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.

Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich untersagt, auch auf privaten Flächen. Erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starken Gefälle- oder Steigungsstrecken.

In den im Straßenverzeichnis der Satzung aufgeführten Straßen gilt die Pflicht auch für die Fahrbahn: bei Glätte Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen streuen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 15.12.2021

Husum

Schnee von 8 bis 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls entfernen, nach 20 Uhr gefallenen Schnee bis 8 Uhr des folgenden Tages. Glatteis von 8 bis 20 Uhr so oft wie erforderlich unverzüglich beseitigen, nach 20 Uhr entstandenes bis 8 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege in der Frontlänge des Grundstücks mindestens 1,50 m breit von Schnee freihalten und bei Glätte streuen. Ohne abgegrenzten Gehweg gilt ein begehbarer Seitenstreifen oder ein Streifen der Fahrbahn als Gehweg, außer wenn auf der anderen Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist.

Bei Glätte grundsätzlich mit abstumpfenden Stoffen streuen. Salz oder andere Auftaumittel nur bei Ausnahmewetterlagen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starken Gefälle- oder Steigungsstrecken, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen. Schnee auf Gehwegen ohne Auftausalz räumen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 18.12.2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 17.12.2012

Auch in der Nähe

In diesem Umkreis ist noch kein Betrieb dabei. Stellen Sie den Umkreis größer oder schreiben Sie Ihren Auftrag aus.

Dein Betrieb hier

Dieses Gebiet ist noch frei.

Mitgliedschaft kostenlos, ein Gebiet inklusive. Keine Provision vom Auftrag.