Flensburg
Innerhalb der allgemeinen Verkehrszeiten, in der Regel werktags ab 7 Uhr und sonn- und feiertags ab 9 Uhr bis 20 Uhr, Schnee nach beendetem Schneefall und Eisglätte nach ihrem Auftreten beseitigen.
Gehwege, kombinierte Geh- und Radwege, selbständige Radwege sowie Verbindungs- und Treppenwege entlang des Grundstücks räumen und streuen, in der für den Verkehr erforderlichen Breite, wo möglich mindestens 1,5 m.
Salz und andere Auftaumittel sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei Ausnahmewetterlagen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starken Gefälle- oder Steigungsstrecken; auf Radwegen und kombinierten Rad- und Gehwegen darf Sole verwendet werden. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen.
In den Fußgängerstraßen Große Straße, Holm, Nordermarkt, Schiffbrückstraße, Südermarkt sowie in Teilen der Nikolaistraße und der Roten Straße räumt und streut das TBZ. Verstöße können mit einer Geldbuße bis 511 Euro geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 10.12.2020, zuletzt geändert am 08.12.2022
