Zwickau
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen.
Gehwege grundsätzlich in 1,20 m Breite von Schnee räumen; schmalere Gehwege in voller Breite. Fehlt in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ein Gehweg, gilt ein 1,20 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.
Bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden Stoffen wie Sand bestreuen, keine Asche. Auftauende Stoffe nur so weit wie zur Beseitigung von Verkehrsgefahren unbedingt erforderlich; bepflanzte oder begrünte Flächen dürfen nicht mit auftauenden Stoffen bestreut werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 14.11.2013 in der Fassung der 4. Änderung vom 02.10.2025
