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Gebiet · Sachsen

Reinigungsfirmen in Plauen · Reichenbach im Vogtland

Plauen · Reichenbach im Vogtland · Auerbach/Vogtl. · Oelsnitz/Vogtl. · Falkenstein/Vogtl.

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Plauen, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Plauen?

Auf Gehwegen werktags ab 6 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr Schnee und Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte beseitigen, bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Plauen

Auf Gehwegen werktags ab 6 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr Schnee und Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte beseitigen, bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen.

Gehwege 1,50 m breit von Schnee freihalten und bei Glätte streuen, auch an Haltestellen, Kreuzungen, Einmündungen und Fußgängerüberwegen. Keinen geschlossenen Schneewall am Gehweg- oder Fahrbahnrand anhäufen.

Mit abstumpfenden Stoffen streuen. Salz und andere Auftaumittel sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.

Pflichtig sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke, auch für Fußwege. Verstöße können mit einer Geldbuße von 5 bis 500 Euro geahndet werden, bei Fahrlässigkeit mit höchstens 250 Euro.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 01.12.2021, Lesefassung mit 1. Änderung vom 03.12.2024

Reichenbach im Vogtland

Werktags (Montag bis Samstag) bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr müssen die Verkehrsanlagen geräumt und bestreut sein. Danach fallender Schnee oder entstehende Glätte sind unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu beseitigen; die Pflicht endet um 20 Uhr.

Gehweg grundsätzlich 1,5 m breit von Schnee räumen, beginnend an der Grundstücksgrenze; schmalere Gehwege in voller Breite. Vor jedem Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1,25 m Breite freihalten.

Zum Streuen abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt verwenden; Salz und sonstige auftauende Stoffe vermeiden oder nur in geringen Mengen einsetzen. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst vom 18.12.2017

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