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Gebiet · Sachsen

Reinigungsfirmen in Grimma · Wurzen

Grimma · Wurzen · Markkleeberg · Borna · Markranstädt

✓ Geprüfter Partner

Privadi Halle

Halle (Saale) · 06108

Der Betrieb, aus dem Privadi entstanden ist. Glas- und Gebäudereinigung in Halle und Umgebung, seit 2010.

  • Glasreinigung
  • Hausreinigung
  • Unterhaltsreinigung
  • Grünpflege
  • Winterdienst

Arbeitet auch in: Halle, Mansfeld · Sangerhausen, Dessau-Roßlau · Bitterfeld-Wolfen, Weißenfels · Stößen, Börde-Hakel · Bernburg, Magdeburg, Wernigerode · Halberstadt, Delitzsch · Eilenburg, Leipzig, Grimma · Wurzen, Gera · Altenburg, Rudolstadt · Saalfeld/Saale, Jena · Apolda, Nordhausen · Heilbad Heiligenstadt

Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Grimma, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Grimma?

Gehwege müssen werktags bis 6:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen; die Pflicht endet um 20 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Grimma

Gehwege müssen werktags bis 6:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen; die Pflicht endet um 20 Uhr.

Gehwege und Überwege für Fußgänger so breit räumen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, in der Regel mindestens 1 m breit. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn mindestens 1 m breit räumen.

Mit abstumpfendem Material wie Sand, Splitt oder anderen umweltverträglichen Mitteln streuen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Grimmaer Räum- und Streupflichtsatzung, beschlossen am 14.05.1998

Wurzen

Schnee und Glätte zwischen 7 und 19 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte beseitigen. Was nach 19 Uhr anfällt, werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege 1,50 m breit von Schnee freihalten und bei Eis- und Schneeglätte streuen.

Salz und andere Auftaumittel sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen, salzhaltigen Schnee dort nicht lagern.

Ist im Straßenverzeichnis auch die Fahrbahn mit „A“ (Anlieger) gekennzeichnet, bei Glätte auch die Fahrbahn bis zur Mitte streuen, ebenso gekennzeichnete Fußgängerüberwege.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung, Lesefassung mit 1. Änderung (Amtsblatt vom 30.07.2026)

Markranstädt

Werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr, so oft wie nötig.

In der Regel 1 m breit räumen, damit zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen. Zu jedem Haus ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1,50 m.

Sand oder feiner Splitt. Salz ist grundsätzlich verboten, nur in Ausnahmefällen wie Eisregen erlaubt.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Winterdienstsatzung, Lesefassung Stand 01.01.2026

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