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Gebiet · Sachsen-Anhalt

Reinigungsfirmen in Wernigerode · Halberstadt

Wernigerode · Halberstadt · Aschersleben · Thale · Blankenburg

✓ Geprüfter Partner

Privadi Halle

Halle (Saale) · 06108

Der Betrieb, aus dem Privadi entstanden ist. Glas- und Gebäudereinigung in Halle und Umgebung, seit 2010.

  • Glasreinigung
  • Hausreinigung
  • Unterhaltsreinigung
  • Grünpflege
  • Winterdienst

Arbeitet auch in: Halle, Mansfeld · Sangerhausen, Dessau-Roßlau · Bitterfeld-Wolfen, Weißenfels · Stößen, Börde-Hakel · Bernburg, Magdeburg, Wernigerode · Halberstadt, Delitzsch · Eilenburg, Leipzig, Grimma · Wurzen, Gera · Altenburg, Rudolstadt · Saalfeld/Saale, Jena · Apolda, Nordhausen · Heilbad Heiligenstadt

Tipp für Privatkunden

20 % der Arbeitskosten können Sie direkt von Ihrer Steuer abziehen (§ 35a EStG). Dafür bezahlen Sie die Rechnung per Überweisung und geben sie in Ihrer Steuererklärung an.

Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Wernigerode, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Wernigerode?

Montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr, samstags von 8 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr Gehwege von Schnee freihalten und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln bestreuen. Die Pflicht ist erforderlichenfalls tagsüber wiederholt zu erfüllen.

Räum- und Streupflicht

Wernigerode

Montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr, samstags von 8 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr Gehwege von Schnee freihalten und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln bestreuen. Die Pflicht ist erforderlichenfalls tagsüber wiederholt zu erfüllen.

Ohne baulich abgegrenzten Gehweg gilt der Fahrbahnrand in 1,00 bis 1,20 m Breite als Gehweg; in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne ausgewiesenen Gehweg ein 1,50 m breiter Streifen. Bei Straßen ganz ohne Gehweg gilt dieselbe Pflicht in mindestens 1,50 m Breite am Straßenrand.

Auf Gehwegen sind Salz oder sonstige auftauende Mittel grundsätzlich verboten; erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen oder starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 15.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023

Halberstadt

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls, bei mehr als 12 cm Schnee auch schon währenddessen, zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Gehwege in ihrer gesamten Länge und mindestens 1,50 m Breite von Schnee freihalten; an Kreuzungen und Einmündungen Übergangsmöglichkeiten für Passanten schaffen.

Bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt streuen; Salz und andere Auftaumittel grundsätzlich verboten, außer bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen und starken Gefälle- oder Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Neufassung der Straßenreinigungssatzung vom 24.10.2008

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