Jerichow
Die Pflichten gelten von 7 bis 20 Uhr und sind in dieser Zeit schnellstmöglich zu erfüllen.
Geh- und Radwege, Überwege und Zugänge zu Überwegen so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird; Gehwege mindestens 1 m breit von Schnee freihalten. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang unabhängig vom Vorhandensein eines Gehwegs mindestens 1 m breit räumen.
Bei Glätte Geh- und Radwege, Überwege und Zugänge mindestens 1 m breit abstumpfen. Als Streumaterial Sand, Splitt oder ähnliches sowie Streusalz verwenden; Rückstände nach dem Auftauen sofort beseitigen. Asche ist verboten.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst vom 17.12.2014
Stendal
Die Pflichten gelten von 7 bis 20 Uhr und sind jeweils unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu erfüllen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Gehwege und Zugänge zu Überwegen so breit von Schnee räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang vor jedem Hausgrundstück mindestens 1 m breit räumen.
Bei Eisglätte Bürgersteige grundsätzlich in voller Breite und Tiefe abstumpfen, Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in 1,5 m Breite. Zum Streuen nur Sand, Granulat oder Splitt verwenden; Schotter, Salz und Salz-Sand-Gemische sind unzulässig. An Treppen, Brückenauf- und -abgängen, Fußgängerüberwegen und starken Neigungen ist dosiertes Streusalz erlaubt, wenn die Glätte sonst nicht zumutbar zu beseitigen ist.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung, Lesefassung einschließlich 1., 2. und 3. Änderung, gültig ab 01.01.2024