Saarbrücken
Werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr räumen und streuen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte ist am Folgetag zu beseitigen, werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.
Gehwege mindestens 1 m breit freihalten; in Fußgängerzonen Gehbahnen entlang der Grundstücksgrenzen mindestens 2 m breit; bei Straßen und Plätzen ohne Gehweg auf der Bankette oder längs der Häuser mindestens 1 m breit.
Streusalz und streusalzhaltige Mittel auf Bürgersteigen grundsätzlich verboten, ebenso chemische Auftaumittel ohne nachgewiesene Umweltverträglichkeit; erlaubt nur bei Eisregen oder an Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen sowie Gefälle- oder Steigungsstrecken. Salzhaltiger Schnee nicht auf Baumscheiben oder begrünte Flächen.
Verstöße gegen die Reinigungspflicht: Geldbuße bis 500 €.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 07.12.2004, in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 09.12.2025
