Homburg
Werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr ist Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen.
Bei Schneefall mindestens 1 m breiten Streifen je Verkehrsfläche räumen, ausgenommen Parkstreifen; in Fußgängerzonen und Mischverkehrsflächen die dem Grundstück zugewandte Hälfte.
Streusalz und streusalzhaltige Mittel sind grundsätzlich verboten, ebenso chemische Auftaumittel ohne nachgewiesene Umweltverträglichkeit; Salz nur, wenn Gefahrenstellen nicht anders zu beseitigen sind. Salzhaltiger Schnee darf nicht auf Baumscheiben oder begrünte Flächen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 29.02.1996
Neunkirchen
Bei Schneefall und Schnee- oder Eisglätte in der Zeit von 7 bis 20 Uhr räumen bzw. streuen, so oft, dass gefahrbringende Glätte vermieden wird.
Gehwege mindestens 1,50 m breit räumen; ohne Gehweg eine Gehbahn von mindestens 1,50 m auf der Bankette oder längs der Häuser; an Haltestellen entlang der Fahrbahnränder 1,50 m breit und 10 m je Seite des Haltestellenschildes.
Streusalz und streusalzhaltige Mittel grundsätzlich verboten, ebenso chemische Auftaumittel ohne nachgewiesene Umweltverträglichkeit; erlaubt nur bei Glatteis oder an Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen und ähnlichen Gefahrenstellen. Salzhaltiger Schnee nicht auf Baumscheiben oder begrünte Flächen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung vom 15.11.1983, in der Fassung des 20. Nachtrages vom 12.11.2025