Neuwied
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder der Glätte beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.
Gehweg auf 1,5 m Breite von Schnee freihalten; ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs bei Glätte so streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.
Bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) streuen, Eis aufhacken. Salz ist grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen und starken Gefällestrecken, dort nur im unbedingt nötigen Maß. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder anderen auftauenden Mitteln bestreut werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung der Servicebetriebe Neuwied (AöR) vom 17.06.2009, nichtamtliche Lesefassung, Stand 11. Änderungssatzung vom 28.11.2024
