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Gebiet · Rheinland-Pfalz

Reinigungsfirmen in Ludwigshafen am Rhein · Frankenthal

Ludwigshafen am Rhein · Frankenthal · Mutterstadt · Limburgerhof · Böhl-Iggelheim

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Ludwigshafen am Rhein, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Ludwigshafen am Rhein?

So rechtzeitig und so oft wie nötig räumen und streuen, dass die Gehwege werktags von 7 bis 21 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 21 Uhr begehbar sind.

Räum- und Streupflicht

Ludwigshafen am Rhein

So rechtzeitig und so oft wie nötig räumen und streuen, dass die Gehwege werktags von 7 bis 21 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 21 Uhr begehbar sind.

Einen etwa 1,50 m breiten Gehstreifen freihalten, an Haltestellen die gesamte Gehwegbreite. Ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücke als Gehweg.

Mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Asche, Sand, Splitt) streuen. Steinsalz, Viehsalz und andere Auftaustoffe sind verboten, Verstöße: Geldbuße bis 500 Euro.

Die Räum- und Streupflicht bleibt bei den Eigentümern auch in Fußgängerzonen und dort, wo die Stadt die Gehwege säubert. In den Straßen der Anlage 1 gilt sie auch für die Fahrbahnhälfte vor dem Grundstück.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Fassung vom 12.02.2001, zuletzt geändert am 27.04.2026

Frankenthal (Pfalz)

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich beseitigen, bei Bedarf mehrmals am Tag streuen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.

Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee freihalten, ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Schnee und Eis von Grundstücken nicht auf Gehweg oder Fahrbahn schaffen.

Mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) streuen. Salz ist grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen und an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.

Die Pflicht gilt für die im Straßenverzeichnis (Anlage) der Satzung kenntlich gemachten Straßen. Verstöße: Geldbuße bis 500 Euro.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 17.11.2025

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