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Gebiet · Rheinland-Pfalz

Reinigungsfirmen in Boppard · Simmern/ Hunsrück

Boppard · Simmern/ Hunsrück · Kastellaun · Bernkastel-Kues · Kirchberg

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Boppard, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Boppard?

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich beseitigen, bei Bedarf mehrmals am Tag streuen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.

Räum- und Streupflicht

Boppard

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich beseitigen, bei Bedarf mehrmals am Tag streuen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen.

Gehwege in einer Breite von 1,5 m von Schnee freihalten. Ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang des Grundstücks als Gehweg.

Mit abstumpfenden Stoffen (z. B. Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) streuen. Salz grundsätzlich vermeiden, nur in Ausnahmefällen wie Eisregen und an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.

Schnee und Eis von Grundstücken nicht auf Gehweg oder Fahrbahn schaffen. Verstöße: Geldbuße bis 5.000 Euro.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 28.12.2011

Simmern/Hunsrück

Schnee auf Gehwegen unverzüglich räumen, bei Bedarf mehrmals am Tag streuen. Schnee aus der Nacht bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten räumen.

Eigentümer streuen die Gehwege vor ihren Grundstücken, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen streut die Stadt. Ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.

Mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) streuen. Salz auf Gehwegen nur in geringer Menge gegen festgefahrene und festgetretene Eis- und Schneereste, Rückstände nach dem Auftauen unverzüglich beseitigen.

Die Schneeräumung der Fahrbahnen ist nicht auf die Eigentümer übertragen. Geräumten Schnee so lagern, dass Verkehr und Wasserabfluss nicht behindert werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 14.07.1965

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