Andernach
Bei Glätte erforderlichenfalls mehrmals am Tag streuen, sodass von 7 bis 20 Uhr keine Rutschgefahr besteht.
Schnee unverzüglich räumen, gefrorenen oder festgetretenen Schnee loshacken. Nach Schneefall in der Nacht bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten räumen.
Streupflicht für Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen. Ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.
Mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) streuen. Salz auf Gehwegen nur in geringer Menge gegen festgefahrene und festgetretene Eis- und Schneereste.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 14.11.1984
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.
Gehweg in 1,5 m Breite von Schnee freihalten; ohne Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze. Bei Bedarf mehrmals am Tag streuen.
Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz oder anderen auftauenden Mitteln bestreuen; salzhaltigen Schnee dort nicht lagern.
Welche Straßen betroffen sind und ob Anlieger oder Stadt den Winterdienst auf Fahrbahn und Gehweg übernehmen, steht je Straße im Straßenverzeichnis der Satzung.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 26.05.2026