Nürnberg
Bei Schnee oder Glatteis spätestens bis 7 Uhr räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.
Gehweg auf ganzer Grundstückslänge in der für Fußgänger nötigen Breite räumen und streuen. Ohne abgegrenzten Gehweg gilt der Straßenrand, in der Regel etwa 1 m, in Fußgängerbereichen etwa 2 m.
Nur abstumpfende Streumittel verwenden, Salz und Salz-Gemische sind verboten. Auftauende Mittel nur bei Glättegefahr an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder starken Steigungen.
Auch im Zwangsreinigungsgebiet sichern die Anlieger den Gehweg selbst. An Fußgängerüberwegen und Haltestellen auch Durchgänge und Zugänge räumen und streuen.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 15.10.2010, zuletzt geändert am 06.02.2024
