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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Troisdorf · Hennef

Troisdorf · Hennef · Siegburg · Niederkassel · Lohmar

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Troisdorf, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Troisdorf?

Von 7 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags.

Räum- und Streupflicht

Troisdorf

Von 7 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags.

Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee freihalten. Als Gehweg gilt auch eine Gehbahn von 1,50 m ab begehbarem Straßenrand, wo Fußgänger die Straße nutzen, etwa in verkehrsberuhigten Bereichen.

Bei Eis- und Schneeglätte streuen. Salz und andere Auftaumittel sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen; auf Baumscheiben und begrünten Flächen nie.

Räumen und Streuen obliegt den Eigentümern für die im Straßenverzeichnis kenntlich gemachten Gehwege und Fahrbahnen. Geldbuße 5 € bis 1.000 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 27.09.2006, zuletzt geändert am 08.11.2024

Hennef (Sieg)

Von 7 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags.

Übertragene Gehwege in einer Breite von höchstens 1,50 m von Schnee freihalten. In Fußgängerzonen und auf Straßen ohne Gehweg einen Streifen von 1,50 m ab Grundstücksgrenze räumen und streuen.

Bei Eis- und Schneeglätte grundsätzlich mit abstumpfenden Mitteln streuen. Salz und andere Auftaumittel nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen; auf Baumscheiben und begrünten Flächen nie.

Räumen und Streuen obliegt den Eigentümern für die im Straßenverzeichnis kenntlich gemachten Gehwege und Fahrbahnen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 03.05.2004, zuletzt geändert am 09.12.2024

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