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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Steinfurt · Rheine

Steinfurt · Rheine · Gronau · Ahaus · Ochtrup

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Steinfurt, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Steinfurt?

Von 7 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags.

Räum- und Streupflicht

Steinfurt

Von 7 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags.

Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee freihalten. Als Gehweg gilt auch eine Gehbahn von 1,50 m ab begehbarem Straßenrand, wo Fußgänger die Straße nutzen, etwa in verkehrsberuhigten Bereichen.

Bei Eis- und Schneeglätte streuen. Salz und andere Auftaumittel sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen; auf Baumscheiben und begrünten Flächen nie.

Räumen und Streuen der Gehwege obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke, außer bei städtischen Grundstücken. Bei Fahrbahnen ist die Winterwartung von der Übertragung ausgenommen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 12.12.2011, zuletzt geändert durch den XIII. Nachtrag vom 12.12.2025

Rheine

Von 7 bis 20 Uhr (sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr) gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Gehwege mindestens 1,5 m breit von Schnee freihalten. Als Gehweg gilt auch eine Gehbahn von 1,50 m ab begehbarem Straßenrand, wo Fußverkehr vorgesehen ist, etwa in verkehrsberuhigten Bereichen.

Bei Eis- und Schneeglätte streuen. Salz und andere Auftaumittel sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen; auf Baumscheiben und begrünten Flächen nie.

Räumen und Streuen obliegt den Eigentümern für die im Straßenverzeichnis kenntlich gemachten Gehwege und Fahrbahnen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigung, Winterdienst und Gebührensatzung vom 03.12.2025

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