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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Ratingen · Velbert

Ratingen · Velbert · Heiligenhaus · Wülfrath

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Ratingen, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Ratingen?

Von 7 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags.

Räum- und Streupflicht

Ratingen

Von 7 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des Folgetags.

Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee freihalten. Als Gehweg gilt auch eine Gehbahn von 1,50 m ab begehbarem Straßenrand, wo Fußgänger die Straße nutzen, etwa in verkehrsberuhigten Bereichen.

Bei Eis- und Schneeglätte streuen. Salz und andere Auftaumittel sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen; auf Baumscheiben und begrünten Flächen nie.

Räumen und Streuen obliegt den Eigentümern für die im Straßenverzeichnis kenntlich gemachten Gehwege und Fahrbahnen. Geldbuße mindestens 5 €, bei Vorsatz höchstens 1.000 €, bei Fahrlässigkeit höchstens 500 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der Fassung vom 26.09.2014

Velbert

Von 7 bis 20 Uhr (sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr) gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Gehwege in der für Fußgänger erforderlichen Breite, mindestens 1,00 m, von Schnee freihalten, auch die Wege zu Ampeln und Fußgängerüberwegen. In Fußgängerzonen gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücke, bei Straßen in einer Ebene ein 1 m breiter Streifen als Gehweg.

Bei Eis- und Schneeglätte streuen. Salz und andere Auftaumittel sind auf Gehwegen grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen; auf Baumscheiben und begrünten Flächen nie.

Die Winterwartung der Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslagen obliegt den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Geldbuße mindestens 5 €, bei Vorsatz höchstens 1.000 €, bei Fahrlässigkeit höchstens 500 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung vom 18.12.2025

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