Heinsberg
Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr) unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.
Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee freihalten und bei Eis- und Schneeglätte streuen. Als Gehweg gilt auch eine Gehbahn von 1,50 m ab begehbarem Straßenrand, etwa in verkehrsberuhigten Bereichen.
Salz und sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen.
Reinigung und Winterwartung aller Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslagen obliegen den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Verstöße: Geldbuße von 5 € bis 1.000 €.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 11.12.2023
