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Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Heinsberg · Erkelenz

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Heinsberg, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Heinsberg?

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr) unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Heinsberg

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr) unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee freihalten und bei Eis- und Schneeglätte streuen. Als Gehweg gilt auch eine Gehbahn von 1,50 m ab begehbarem Straßenrand, etwa in verkehrsberuhigten Bereichen.

Salz und sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen.

Reinigung und Winterwartung aller Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslagen obliegen den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Verstöße: Geldbuße von 5 € bis 1.000 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 11.12.2023

Erkelenz

Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr (sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr) unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee freihalten und bei Eis- und Schneeglätte streuen. Ohne Bürgersteig oder separaten Fußweg einen 1,50 m breiten Gehstreifen am Fahrbahnrand räumen.

Salz und sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen.

Reinigung und Winterwartung aller Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslagen obliegen den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 22.12.2017 in der Fassung der Vierten Änderungssatzung vom 22.12.2023

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