← Zurück zum Bundesland

Gebiet · Nordrhein-Westfalen

Reinigungsfirmen in Hagen

Hagen · Gevelsberg · Schwelm · Breckerfeld · Ennepetal

Hier ist noch kein Partner

Schreiben Sie Ihren Auftrag trotzdem aus - wir kümmern uns selbst darum und suchen Ihnen jemanden.

Dieses Gebiet ist noch frei.

Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Hagen, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Hagen?

Streupflicht werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr bis 20 Uhr; Schnee und Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Hagen

Streupflicht werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr bis 20 Uhr; Schnee und Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: am Folgetag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr.

Gehwege in der vorhandenen Breite bzw. bis 1,20 m, in Fußgängerzonen 1,50 m breit von Schnee und Eis freihalten. Ohne getrennten Gehweg (z. B. verkehrsberuhigte Bereiche) gilt ein Streifen von 1,20 m ab Grundstücksgrenze als Gehweg.

Abstumpfende Mittel wie Granulat oder Sand verwenden. Streusalz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) sowie auf Treppen und steilen Wegen, wenn abstumpfende Mittel allein die Verkehrssicherheit nicht gewährleisten. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen.

Die Winterdienstpflicht aller Gehwege liegt bei den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 15.07.2011 in der Fassung des XXVIII. Nachtrags vom 17.12.2025

Auch in der Nähe

In diesem Umkreis ist noch kein Betrieb dabei. Stellen Sie den Umkreis größer oder schreiben Sie Ihren Auftrag aus.

Dein Betrieb hier

Dieses Gebiet ist noch frei.

Mitgliedschaft kostenlos, ein Gebiet inklusive. Keine Provision vom Auftrag.