Düren
Schnee ist nach jedem Schneefall sofort zu räumen. Nach 22 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte müssen bis 7 Uhr des nächsten Tages beseitigt sein, sonn- und feiertags bis 8 Uhr.
Gehweg in einer Breite von mindestens 1 m räumen, in Fußgängerzonen einen Streifen von 1,50 m Breite. An Fahrbahnübergängen gilt dies bis zur Bordsteinkante, ebenso an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse für einen möglichst gefahrlosen Zu- und Abgang.
Salz und andere auftauende Stoffe auf Gehwegen sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei Temperaturen um 0 Grad, Glatteis oder Eisregen sowie auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, Gefälle- oder Steigungsstrecken und Überquerungshilfen. Auf Baumbeständen oder Begrünung darf weder gestreut noch damit vermischter Schnee abgelagert werden.
Vorsätzliche Verstöße gegen die Reinigungs- und Winterwartungspflicht können mit einer Geldbuße bis zu 1000 €, fahrlässige Verstöße mit bis zu 500 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 23.10.1985, Lesefassung Stand 01.01.2025
