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Gebiet · Niedersachsen

Reinigungsfirmen in Peine · Gifhorn

Peine · Gifhorn · Wittingen · Meine · Vechelde

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Peine, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Peine?

Nach Schneefall über Nacht Gehwege werktags bis 7:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen. Räumen und Streuen bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Peine

Nach Schneefall über Nacht Gehwege werktags bis 7:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen. Räumen und Streuen bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen.

Gehwege mindestens 1,50 m breit räumen und streuen, schmalere ganz; Wohnwege bei Schneefall in ganzer Breite räumen. Ohne Gehweg einen Streifen von mindestens 1,50 m neben der Fahrbahn oder am äußersten Fahrbahnrand.

Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen, schädliche Chemikalien sind verboten. Streusalz nur ausnahmsweise, wenn andere Mittel nicht ausreichen, und nur an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen; nie auf Baumscheiben und begrünte Flächen.

Gossen, Einlaufschächte und Hydranten schnee- und eisfrei halten, an Haltestellen einen gefahrlosen Zu- und Abgang sichern. Verstöße: Geldbuße bis 5.000 €.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Peine

Gifhorn

In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. der Glätte beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte werktags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigen. Bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen.

Gehwege unter 1,50 m ganz, sonst mindestens 1,50 m breit sowie Geh- und Fahrbahnen einschließlich der Gossen in ganzer Breite freihalten; in Fußgängerzonen an den Rändern durchgängig mindestens 1,50 m breite Streifen räumen.

Schädliche Chemikalien sind verboten. Streusalz nur ausnahmsweise, wenn andere Mittel nicht ausreichen, und an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen oder starken Gefälle- und Steigungsstrecken.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 09.12.2019

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