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Gebiet · Niedersachsen

Reinigungsfirmen in Osterholz-Scharmbeck · Achim

Osterholz-Scharmbeck · Achim · Verden · Schwanewede · Lilienthal

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Osterholz-Scharmbeck, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Osterholz-Scharmbeck?

Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen, tagsüber bis 20 Uhr so oft wie nötig. Bei Glätte werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr gestreut halten.

Räum- und Streupflicht

Osterholz-Scharmbeck

Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen, tagsüber bis 20 Uhr so oft wie nötig. Bei Glätte werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr gestreut halten.

Gehwege mindestens 1,50 m breit, schmalere Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege ganz. Ohne ausgebauten Gehweg einen mindestens 1,50 m breiten Streifen neben der Fahrbahn oder am äußersten Fahrbahnrand.

Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen, schädliche Chemikalien sind verboten. Streusalz nur ausnahmsweise, wenn andere Mittel nicht ausreichen, und nur an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen; nie auf Baumscheiben und begrünte Flächen.

Rinnsteine, Einlaufschächte und Hydranten schnee- und eisfrei halten, an Haltestellen gefahrlosen Zu- und Abgang sichern. Verstöße: Geldbuße bis 5.000 €.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 20.10.2008

Achim

Werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr räumen und streuen, bei Bedarf wiederholen. Nachts besteht keine Pflicht.

Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege mindestens 1,50 m breit räumen, schmalere ganz. Ohne Gehweg einen Streifen von 1,50 m neben der Fahrbahn oder am äußersten Fahrbahnrand.

Abstumpfende Mittel verwenden, schädliche Chemikalien sind verboten. Streusalz nur ausnahmsweise, wenn andere Mittel nicht ausreichen, und nur an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen; nie auf Baumscheiben und begrünte Flächen.

Gossen, Einlaufschächte und Hydranten schnee- und eisfrei halten, an Haltestellen einen gefahrlosen Zu- und Abgang sichern.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 16.07.2021

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