Osterholz-Scharmbeck
Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen, tagsüber bis 20 Uhr so oft wie nötig. Bei Glätte werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr gestreut halten.
Gehwege mindestens 1,50 m breit, schmalere Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege ganz. Ohne ausgebauten Gehweg einen mindestens 1,50 m breiten Streifen neben der Fahrbahn oder am äußersten Fahrbahnrand.
Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen, schädliche Chemikalien sind verboten. Streusalz nur ausnahmsweise, wenn andere Mittel nicht ausreichen, und nur an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen; nie auf Baumscheiben und begrünte Flächen.
Rinnsteine, Einlaufschächte und Hydranten schnee- und eisfrei halten, an Haltestellen gefahrlosen Zu- und Abgang sichern. Verstöße: Geldbuße bis 5.000 €.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 20.10.2008
