Osnabrück
Räumen und Streuen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr erledigen, bei Bedarf bis 22 Uhr wiederholen.
Gehwege mindestens 1,00 m breit räumen und streuen, schmalere ganz; ohne erkennbaren Gehweg einen Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn oder am äußeren Fahrbahnrand. Zugänge zu den Grundstücken mindestens 0,80 m breit freihalten.
Nur abstumpfende Streustoffe wie Splitt oder Sand; Salz, Salz-Sand-Gemische und chemische Auftaustoffe sind grundsätzlich verboten. Streusalz nur ausnahmsweise an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen, Auftaumittel bei Eisregen nur im unbedingt notwendigen Umfang.
Zugänge zu Fußgängerüberwegen und Zuwege zu Bushaltestellen freihalten, salzhaltigen Schnee nicht unter Bäumen oder auf Grünflächen ablegen. Verstöße: Geldbuße bis 1.000 €.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 14.12.1999, zuletzt geändert am 09.12.2025
