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Gebiet · Niedersachsen

Reinigungsfirmen in Nienburg · Rinteln

Nienburg · Rinteln · Stadthagen · Bückeburg · Rehburg-Loccum

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Nienburg, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Nienburg?

Von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr, nach jedem Schneefall unverzüglich räumen, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Abständen. Bei Glätte bestreut halten.

Räum- und Streupflicht

Nienburg

Von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr, nach jedem Schneefall unverzüglich räumen, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Abständen. Bei Glätte bestreut halten.

Gehwege und gemeinsame Geh- und Radwege mindestens 1,50 m breit, schmalere ganz. Ohne Gehweg an jeder Seite einen Randstreifen von mindestens 1,50 m, bei Straßen unter 7 m Breite stattdessen einen Mittelstreifen von mindestens 3 m je zur Hälfte räumen.

Auf Gehwegen nur salzfreie, abstumpfende Streustoffe. Auftauende Stoffe nur ausnahmsweise in besonders gefährlichen Situationen, wenn abstumpfende Mittel nicht ausreichen.

Zu jedem Grundstück einen Zugang von mindestens 1,20 m Breite freihalten. Schneeüberhänge und Eiszapfen an Gebäuden, die Menschen gefährden können, unverzüglich beseitigen.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung in der Fassung vom 29.09.2020

Rinteln

Schneeräumen und Streuen werktags bis 7:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr erledigen, bei Bedarf bis 22 Uhr wiederholen.

Gehwege und Radwege mindestens 1,20 m breit räumen und bei Glätte streuen, schmalere ganz, Fußgängerüberwege ganz. Ohne Gehweg einen Streifen von mindestens 1,20 m neben der Fahrbahn oder am äußersten Fahrbahnrand.

Mit abstumpfenden Mitteln streuen, schädliche Chemikalien sind verboten. Streusalz nur ausnahmsweise, wenn andere Mittel die Glätte nicht ausreichend beseitigen (z. B. Eisregen, Glatteis), nie auf Baumscheiben und begrünte Flächen.

Straßenabläufe, Hydranten und Versorgungseinrichtungen schnee- und eisfrei halten. Verstöße: Geldbuße bis 5.000 €.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 27.06.1991, zuletzt geändert am 14.10.2021

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