Hameln
Ist über Nacht Schnee gefallen, werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen; bei Glätte ab diesen Zeiten streuen. Bis 21 Uhr bei Bedarf wiederholen.
Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege unter 1,50 m ganz, sonst mindestens 1,50 m breit; ohne Gehweg beiderseits einen mindestens 1,50 m breiten Streifen der Fahrbahn. In Fußgängerzonen bis zur Straßenmitte räumen.
Grundsätzlich mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen; schädliche Chemikalien sind verboten. Streusalz nur in Ausnahmefällen, wenn andere Mittel nicht ausreichen, und an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen; nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 19.02.1997, Lesefassung nach Änderung vom 26.10.2016
