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Gebiet · Niedersachsen

Reinigungsfirmen in Göttingen · Hann. Münden

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Göttingen, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Göttingen?

Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8:30 bis 20 Uhr von Schnee und Eis freihalten und bei Glätte abstreuen.

Räum- und Streupflicht

Göttingen

Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8:30 bis 20 Uhr von Schnee und Eis freihalten und bei Glätte abstreuen.

Gehwege unter 1 m vollständig, die übrigen mindestens 1 m breit freihalten; in Fußgängerzonen innerhalb der Wallanlagen einen Streifen von mindestens 1,50 m.

Salz und andere auftauende Stoffe sind auf Gehwegen grundsätzlich verboten; erlaubt nur auf Rampen, Treppen, starken Gefälle- oder Steigungsstrecken und in besonderen witterungsbedingten Ausnahmefällen.

Gilt für die Gehwege der im Straßenverzeichnis entsprechend gekennzeichneten Straßen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 16.12.2016, zuletzt geändert am 12.12.2025

Hann. Münden

Räumen und Streuen mindestens von 7 bis 21 Uhr, bei Bedarf wiederholen.

Gehwege unter 1,00 m ganz, sonst mindestens 1,00 m breit; gemeinsame Rad- und Gehwege mindestens 1,50 m. Ohne Gehweg einen Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn, in Jahren mit gerader Endziffer auf der Seite mit geraden, sonst mit ungeraden Grundstücksnummern.

Mit abstumpfenden Mitteln streuen; schädliche Chemikalien sind verboten. Streusalz nur in Ausnahmefällen, wenn andere Mittel nicht ausreichen, an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen; nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.

Gilt für die Gehwege der im Straßenverzeichnis entsprechend gekennzeichneten Straßen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 14.12.2023, zuletzt geändert am 11.12.2025 (Lesefassung Stand 01.01.2026)

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