Garbsen
Ist über Nacht Schnee gefallen, bis spätestens 8 Uhr räumen; bei Glätte in der Regel von 7 bis 20 Uhr streuen.
Gehwege, Radwege und kombinierte Geh- und Radwege unter 1,50 m ganz, die übrigen mindestens 1,50 m breit freihalten; ohne Gehweg einen ausreichend breiten Streifen neben der Fahrbahn.
Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist; schädliche Chemikalien sind verboten.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 04.02.2016 in der Fassung vom 15.08.2019
Langenhagen
Werktags von 7 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr nach jedem Schneefall unverzüglich räumen, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Abständen.
Gehwege mindestens 1,50 m breit freihalten, schmalere ganz; ohne Gehweg einen ausreichend breiten Streifen neben der Fahrbahn, ohne Seitenraum 1,50 m ab Fahrbahnrand. Beim Aufschichten 30 cm Abstand zum Bordstein oder Radweg lassen.
Mit abstumpfenden Stoffen in der Räumbreite streuen; auftauende Stoffe wie Salz nur auf Treppen und Rampen, umweltschädliche Chemikalien verboten. Salzhaltigen Schnee nicht auf Baumscheiben oder begrünten Flächen ablagern.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 21.09.2020