Cuxhaven
Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls räumen; die Pflichten ruhen von 20 Uhr bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8:30 Uhr.
Gehweg mindestens 1,5 m breit räumen und trittsicher machen, dazu eine Verbindung vom Grundstückszugang zum Fahrbahnrand. Ohne Gehweg am Fahrbahnrand; der Schnee darf nicht auf der Fahrbahn bleiben.
Bei Vereisung mit zugelassenen Mitteln trittsicher machen. Auftausalze und andere Gewässer oder Boden belastende Chemikalien nur, wenn dies zur Abwendung erheblicher Gefahren geboten ist und weniger belastende Mittel keinen Erfolg versprechen.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Neufassung der Straßenreinigungsverordnung vom 25.09.2025
