Buchholz in der Nordheide
Nach Schneefall oder Glätte über Nacht werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen und streuen; bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen.
Rad- und Gehwege unter 1,20 m Breite ganz, die übrigen mindestens 1,20 m breit. Ohne Gehweg einen Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn.
Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen. Schädliche Chemikalien sind verboten, Streusalz nur in Ausnahmefällen an gefährlichen Stellen, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung vom 02.12.2019
