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Gebiet · Niedersachsen

Reinigungsfirmen in Aurich · Emden

Aurich · Emden · Norden · Wiesmoor · Norderney

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Aurich, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Aurich?

Bei Schneefall und Glätte müssen Geh- und Radwege werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr von Schnee und Eis geräumt sein.

Räum- und Streupflicht

Aurich

Bei Schneefall und Glätte müssen Geh- und Radwege werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr von Schnee und Eis geräumt sein.

Gehwege unter 1,00 m Breite ganz, die übrigen mindestens 1,00 m breit freihalten. Ohne Gehweg einen Streifen von mindestens 0,50 m neben der Fahrbahn freihalten.

Bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen. Umweltschädliche Chemikalien sind verboten, Streusalz nur in Ausnahmefällen an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über Art, Anzahl und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung, Änderung vom 15.12.2022

Emden

Räumen und Streuen werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr, bei anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen.

Geh- und Radwege mindestens 1 m breit von Schnee freihalten, ohne ausgebauten Gehweg einen entsprechend breiten Streifen neben der Fahrbahn. Durchgänge zu Haus- und Geschäftseingängen offen halten.

Bei Glätte mindestens 1 m breit mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen. Neben Streusand dürfen nur handelsübliche Streusalze verwendet werden.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Art, das Maß und die räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung vom 26.02.2004, geändert am 06.07.2006

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