Aurich
Bei Schneefall und Glätte müssen Geh- und Radwege werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr von Schnee und Eis geräumt sein.
Gehwege unter 1,00 m Breite ganz, die übrigen mindestens 1,00 m breit freihalten. Ohne Gehweg einen Streifen von mindestens 0,50 m neben der Fahrbahn freihalten.
Bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen. Umweltschädliche Chemikalien sind verboten, Streusalz nur in Ausnahmefällen an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über Art, Anzahl und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung, Änderung vom 15.12.2022
