Krefeld
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen, bei Bedarf auch mehrmals täglich. Nach 20 Uhr gefallener Schnee: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr des folgenden Tages.
Gehwege in der für Fußgänger erforderlichen Breite, mindestens 1 m, von Schnee freihalten. Als Gehweg gilt auch eine 1,00 m breite Gehbahn ab begehbarem Straßenrand in Straßen, die Fußgänger benutzen sollen, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen.
Salz und andere auftauende Materialien sind auf Gehwegen verboten. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen. Abstumpfende Streumittel nach Ende der Glätte wieder beseitigen.
Allen Anliegern obliegt die Winterwartung auf den Gehwegen, auf Fahrbahnen nur, wenn das Straßenverzeichnis es vorsieht (in Reinigungsklasse VIII grundsätzlich). Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Reinigungssatzung (ReinS) vom 01.01.2026
