Köln
Schnee ist nach jedem Schneefall sofort zu räumen, ebenso bei Glätte zu streuen. Fällt Schnee nach 20 Uhr oder tritt danach Glätte ein, müssen Räumen und Streuen bis 7 Uhr des nächsten Tages, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr, beendet sein.
Gehwege und Randstreifen in einer Breite von 1,50 m räumen und bei Glätte bestreuen, bei mitübertragenem markierten Radweg auf dem Gehweg 2 m. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt ein 1,50 m breiter Streifen der Straße entlang der Grundstücksgrenze.
Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen sowie auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen und Gefäll- oder Steigungsstrecken. Gehwege und Randstreifen mit Baumbeständen oder angrenzender Begrünung dürfen nicht mit Salz bestreut werden.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 16.12.2024
