Wiesbaden
In der Zeit von 7 bis 22 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen; nach 22 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.
Auf Gehwegen ist mindestens ein 1 m breiter Streifen zu räumen, ebenso der Zugang zu Fahrbahn und Grundstückseingang; bei Eis- und Schneeglätte sind Gehwege, Überwege und Zugänge in mindestens 1,50 m Breite zu streuen.
Streumittel sind vor allem Sand, Splitt, Granulat oder ähnlich abstumpfende Materialien; Streusalz ist unzulässig, außer bei Blitzeis oder in besonders gefährdeten Bereichen, wenn andere Mittel nicht ausreichen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 18.12.2014 (22. Ergänzungslieferung 2025)
