Waldeck
Räumen von 7 bis 20:30 Uhr, bei Schneefall unverzüglich zu erfüllen.
Gehweg so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert wird. Je Hausgrundstück einen mindestens 1,50 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang räumen.
Als Streumittel vor allem Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material verwenden. Salz nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneereste und nur ohne schädliche Stoffe.
Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, sind auch die gegenüberliegenden Anlieger verpflichtet: in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger auf der Gehwegseite, in Jahren mit ungerader Endziffer die auf der gegenüberliegenden Seite. Bußgeld bis 1.000 Euro.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung vom 14.12.2009
