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Gebiet · Hessen

Reinigungsfirmen in Offenbach am Main · Dreieich

Offenbach am Main · Dreieich · Langen · Dietzenbach · Mühlheim am Main

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Offenbach am Main, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Offenbach am Main?

Werktags von 7 bis 22 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr fallenden Schnee und entstehende Glätte unverzüglich beseitigen, bei Bedarf wiederholt. Nach 22 Uhr fallender Schnee ist werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Räum- und Streupflicht

Offenbach am Main

Werktags von 7 bis 22 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr fallenden Schnee und entstehende Glätte unverzüglich beseitigen, bei Bedarf wiederholt. Nach 22 Uhr fallender Schnee ist werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Gehweg auf 1,50 m Breite räumen und bei Glätte bestreuen oder abstumpfen, soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen; bei mehr als 3 m breiten Gehwegen mindestens eine 1,50 m breite Bahn freihalten. Je Hausgrundstück einen 1,50 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang schaffen, zu Überwegen immer einen Zugang.

Als Streumittel vor allem Sand, Splitt, Granulat oder ähnlich abstumpfende Materialien verwenden. Auftauende Mittel wie Salz sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur an Zapfstellen, Sperrschiebern und Schachtabdeckungen, bei Eisregen oder Blitzeis sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen oder starkem Gefälle. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen sind auftauende Mittel verboten.

Verstöße können mit einem Bußgeld bis 1.000 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Winterdienstsatzung, Neufassung vom 12.12.2022, ausgefertigt am 16.05.2023

Dreieich

Räumen von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall unverzüglich zu erfüllen.

Gehweg mindestens 1,50 m breit vom Schnee räumen, dazu je Hausgrundstück einen mindestens 1,25 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang.

Als Streumittel Sand und Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material verwenden, keine Asche. Salz nur in geringen Mengen und Ausnahmefällen gegen festgetretene Eis- und Schneereste, wenn mechanisches Beseitigen nicht möglich ist.

Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, sind auch die gegenüberliegenden Anlieger verpflichtet: in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger auf der Gehwegseite, in Jahren mit ungerader Endziffer die auf der gegenüberliegenden Seite. Bußgeld bis 1.000 Euro.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung vom 16.12.2009

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